Papierlose Abrechnung in der Zahnarztpraxis ab 2012
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Ab 1. Januar 2012 müssen alle Praxen die vertragszahnärztlichen Leistungen mit ihrer KZV grundsätzlich in papierloser Form abrechnen. Das gilt für sämtliche Leistungsbereiche, also konservierend-chirurgische Leistungen ebenso wie Leistungen in den Bereichen Parodontalerkrankungen, Kieferorthopädie, Kieferbruch und Zahnersatz.
Die Einführung der papierlosen Abrechnung ist durch das Sozialgesetzbuch V vorgeschrieben. Die KZBV ist beauftragt, die Regelung umzusetzen. Sie unternimmt alles Notwendige und Mögliche, um die rechtzeitige Umstellung für die Praxen reibungslos zu gestalten. Sie als Zahnarzt sollten wissen:
- Die KZBV entwickelt die notwendigen Abrechnungsmodule für die Praxisverwaltungssoftware und stellt sie den Herstellern von Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung.
- Jeder PVS-Hersteller, der ein Abrechnungsprogramm für konservierend-chirurgische Leistungen anbietet, wird verpflichtet, darin auch Abrechnungssoftware für die übrigen Leistungsbereiche einzuarbeiten. Diese Software durchläuft ein Eignungsfeststellungsverfahren, das bis Ende Oktober 2011 abgeschlossen sein soll.
- Nach Verhandlungen zwischen KZBV und Krankenkassen ist sichergestellt, dass im Zuge der papierlosen Abrechnung abgesehen von kleinen, unbedeutenden Zusätzen weder mehr Daten noch andere Daten als bisher übermittelt werden müssen.
- Auch Leistungen von zahntechnischen Fremdlaboren sollen zukünftig in die elektronische Abrechnung einbezogen werden. Die KZBV trifft dafür technische Vorbereitungen.
- Es wird Übergangsregelungen geben, die in Ausnahmefällen weiterhin eine Papierabrechnung erlauben. Ihre KZV wird Ihnen dazu Informationen geben.
- Wo immer wichtige Daten elektronisch erfasst und versandt werden, müssen sie auch geschützt und gesichert werden. Die KZBV hat daher gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer einen "Datenschutz- und Datensicherheitsleitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV" erarbeitet. Er ist allen Zahnarztpraxen zugeschickt worden. Die pdf-Datei des Leitfadens finden Sie in unserer Rubrik "Datenschutz".
Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen werden alle Praxen über die Einzelheiten der papierlosen Abrechnung informieren.