Gebührenverzeichnisse
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Für die Vergütung zahnärztlicher Behandlungen gibt es zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse: die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA).
Grundsätzlich gilt, dass alle zahnärztlichen Leistungen nach der GOZ zu bezahlen sind, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. „Etwas anderes" bestimmt beispielsweise das Sozialgesetzbuch V, wonach gesetzliche Krankenkassen zahnärztliche Leistungen für ihre Mitglieder auf der Basis des BEMA zu vergüten haben. Der BEMA ist Bestandteil der Bundesmantelverträge und wird zwischen den Vertragspartnern KZBV und Spitzenverband der Krankenkassen vereinbart.
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Die GOZ ist Abrechnungsgrundlage für alle privatzahnärztlichen Leistungen. Die zurzeit gültige Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1987. Eine Neufassung ist vom Gesetzgeber für Anfang 2012 vorgesehen.
Download:
GOZ, Stand 01.01.2002 mit Punktwertangabe in Euro (132 KB)
Kabinettsbeschluss zur GOZ-Novelle vom 16.11.2011 nach Befassung des Bundesrates
Einheitlicher Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA)
Der BEMA bildet die Grundlage für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach einer umfangreichen Neubewertung der zahnärztlichen Leistungen ist er zuletzt im Jahr 2004 in weiten Teilen geändert worden.
Download:
BEMA, Layoutversion für Bildschirm, Stand Januar 2006 (314 KB)
BEMA, einfache Textversion für den Ausdruck, Stand Januar 2006 (182 KB)
BEMA Kurzverzeichnis auf drei Seiten, Stand Januar 2005 (238 KB)