Qualitätsförderung in der Zahnmedizin
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Im Laufe der Jahre haben sich Maßnahmen und Institutionen der zahnärztlichen Berufsorganisationen entwickelt, die sich alle qualitätssichernd auf die zahnärztliche Tätigkeit auswirken. Darunter fallen zum Beispiel Hygienerichtlinien, das Gutachterverfahren in Streitfällen, die Institution der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung sowie die Fortbildungseinrichtungen der Zahnärztekammern. Dass Zahnärzten die Qualität ihrer Praxisarbeit ein großes Anliegen ist, wird auch durch eine aktuelle Studie belegt: Die im Herbst 2006 veröffentlichte Vierte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS IV) zeigt, dass sich die Mundgesundheit der Deutschen weiter verbessert hat und bei den Kindern im internationalen Vergleich die Spitzenposition bei der Kariesbekämpfung gehalten wird.
Für den vertrags(zahn)ärztlichen Bereich hat der Gesetzgeber zusätzliche Vorschriften zur Qualitätssicherung geschaffen. Dazu gehört zum Beispiel, dass jeder Zahnarzt bis zum Jahr 2010 ein praxisinternes Qualitätsmanagement einführen muss.
Dokumente:
Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung (Stand 31.12.2006, pdf-Datei, 26 KB)
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