Pflege-Neuausrichtungsgesetz
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© Yuri Arcurs - Fotolia.comDie Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung setzt sich seit langem für eine bessere zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen ein. Das Bundesgesundheitsministerium hat im Januar 2012 einen Referentenentwurf für das Pflege-Neuausrichtungsgesetz veröffentlicht, der auch die zahnmedizinische Betreuung in der Pflege verbessern soll. Die KZBV hat dazu gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer Stellung bezogen.
In der Stellungnahme begrüßen beide Organisationen grundsätzlich das Ziel des Gesetzgebers, die zahnmedizinische Versorgung von Pflegebedürftigen zu verbessern. Zugleich stellen sie aber fest, dass die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen im Ergebnis in die falsche Richtung gehen. Zum einen entfalten sie nicht für alle Pflegebedürftigen Wirkung, sondern nur für diejenigen, die in stationären Einrichtungen leben. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes sind das jedoch nur ein Drittel der von Pflegebedürftigkeit Betroffenen. Zum anderen bleibt der Versorgungsanspruch der Pflegebedürftigen auf den gesetzlichen Leistungskatalog (BEMA) beschränkt, einen Einstieg in ein zahnärztliches Präventionsmanagement mit zusätzlichen vorsorgeorientierten Leistungen soll es nicht geben. Dabei wären präventive Leistungen, die auf die besonderen Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung abstellen, dringend notwendig, um deren oralen Gesundheitszustand zu erhalten bzw. zu verbessern. KZBV, Bundeszahnärztekammer und zahnmedizinische Fachgesellschaften haben bereits im Juni 2010 mit ihrem gemeinsamen Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ die notwendigen Schritte beschrieben.
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Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum Entwurf des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes