Festzuschussbeträge 2012
Artikel
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Wirkung zum 1. Januar 2012 eine Anpassung der Festzuschussbeträge zum Zahnersatz beschlossen. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden.
Über die Höhe der Festzuschussbeträge informiert die Klappkarte "Abrechnungshilfe" der KZBV. Sie wird zurzeit allen Zahnarztpraxen über ihre KZV zugestellt. Eine Dateiausgabe der Abrechnungshilfe können Sie hier herunterladen:
Hinweis zur Digitalen Planungshilfe zum Festzuschusssystem (DPF): Ein Update der DPF mit angepassten Festzuschussbeträgen wird voraussichtlich am 6. Januar 2012 im Download-Bereich unserer Website zur Verfügung gestellt.